KernelScan.io

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der KernelScan UG (haftungsbeschränkt) · Stand: 28. Mai 2026 · Version 1.0

Maßgeblich ist diese deutsche Fassung. Eine englische Übersetzung steht zur Information bereit; bei Abweichungen gilt die deutsche Fassung.

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Begriffsbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der

(im Folgenden „KernelScan“ oder „Anbieter“) und ihren Kunden über die Nutzung der unter kernelscan.io und zugehörigen Subdomains bereitgestellten Dienste.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, KernelScan stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(3) Im Sinne dieser AGB ist

(4) Ob der Kunde als Verbraucher oder als Unternehmer handelt, bestimmt sich nach dem objektiven Zweck des Vertragsschlusses gemäß §§ 13, 14 BGB; diese gesetzliche Einordnung ist zwingend und kann durch vertragliche Vereinbarung nicht verändert werden. Der Kunde gibt bei der Registrierung an, in welcher Eigenschaft er handelt. Angaben wie eine USt‑IdNr., ein Firmenname oder eine geschäftliche E‑Mail‑Domain können als Anhaltspunkt für ein unternehmerisches Handeln herangezogen werden; sie begründen für sich genommen nicht die Unternehmereigenschaft, wenn der Kunde den Vertrag tatsächlich zu überwiegend privaten Zwecken schließt. KernelScan ist berechtigt, im Zweifelsfall eine Klarstellung oder einen Nachweis zur Einordnung zu verlangen.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

(1) KernelScan stellt eine internetbasierte Plattform zur informatorischen, KI‑gestützten Analyse von Sicherheitslücken (CVEs) im Linux‑Kernel bereit. Kernfunktionen sind insbesondere:

(1a) Gegenstand und Grenzen der Analyse. Die Analyse bewertet ausschließlich die Betroffenheit des Linux‑Kernels in der vom Kunden bereitgestellten Konfiguration durch bekannte CVEs auf Basis öffentlich verfügbarer Schwachstellendaten. Sie umfasst insbesondere nicht:

Die Sicherheit des Endprodukts des Kunden hängt von zahlreichen Faktoren ab, die KernelScan nicht kennt und nicht bewerten kann. Die von KernelScan gelieferte Analyse ist daher zwingend nur ein Baustein einer umfassenden produktbezogenen Sicherheitsbewertung, die der Kunde in eigener Verantwortung durchzuführen oder von qualifizierten Dritten durchführen zu lassen hat.

(2) Die von KernelScan bereitgestellten Inhalte sind ausschließlich informatorischer und beratender Natur. Sie stellen keine verbindliche Sicherheitsfreigabe, keine Zertifizierung und keine professionelle Sicherheitsberatung im Einzelfall dar. Insbesondere ersetzen sie kein Security‑Audit, keine Penetrationstests und keine fachkundige Bewertung durch qualifizierte Sicherheitsexperten.

(3) Hinweis zur Verwendung künstlicher Intelligenz: Wesentliche Teile der Bewertungen werden mit Hilfe von Large‑Language‑Models (LLMs) und automatisierten Pipelines erzeugt. Ergebnisse können unvollständig, veraltet, missverständlich oder fehlerhaft sein. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Ergebnisse vor jeglicher Verwendung eigenverantwortlich zu prüfen.

(3a) Methodische Grenzen. Die Bewertungen beruhen auf heuristischer Zuordnung von CVEs zu Kernel‑Konfigurationsoptionen sowie auf LLM‑gestützter Auswertung von Patch‑Inhalten und Vulnerability‑Beschreibungen. Falsch‑positive und falsch‑negative Treffer sind methodenimmanent und stellen keinen Mangel der Leistung dar, sofern die Methodik dem zum Bewertungszeitpunkt anerkannten Stand der Technik entspricht. KernelScan übernimmt keine Garantie für die Vollständigkeit der CVE‑Erfassung, die Richtigkeit der Subsystem‑Zuordnung oder die abschließende Bewertbarkeit einzelner CVEs.

(4) Keine Eignung für sicherheitskritische Anwendungen und Hochrisiko‑KI‑Systeme. Der Dienst ist nicht für den Einsatz in Umgebungen bestimmt oder freigegeben, in denen ein Versagen unmittelbar zu Personenschäden, schweren Umweltschäden oder vergleichbar gravierenden Folgen führen kann (z. B. medizinische Geräte, Steuerung kritischer Infrastrukturen, Luftfahrt, Kernkraft, Waffensysteme). Der Dienst ist insbesondere weder als Hochrisiko‑KI‑System im Sinne des Art. 6 der Verordnung (EU) 2024/1689 („KI‑VO“) noch als Bestandteil eines solchen Systems vorgesehen, freigegeben oder bewertet und darf nicht für nach Art. 5 KI‑VO verbotene Praktiken eingesetzt werden. Ein Einsatz in den vorgenannten Anwendungen erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Kunden und ohne jede Gewähr von KernelScan; die Verantwortung für die Einordnung der konkreten Nutzung nach der KI‑VO trägt allein der Kunde.

(5) KernelScan stellt den Dienst in zwei Varianten bereit:

(6) Die jeweils aktuellen Leistungsmerkmale, Mengenkontingente und etwaigen Service‑Level ergeben sich aus der Beschreibung des gewählten Plans auf kernelscan.io zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

§ 3 Vertragsschluss, Registrierung, Abrechnung über Zahlungsdienstleister

(1) Die Darstellung des Dienstes auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.

(2) Der Vertrag über die Nutzung des kostenfreien Plans kommt mit Bestätigung der Registrierung durch KernelScan (Freischaltung des Kontos) zustande.

(3) Der Vertrag über einen kostenpflichtigen Plan kommt zustande, sobald KernelScan oder der von KernelScan beauftragte Zahlungsdienstleister („Merchant of Record“) die Bestellung des Kunden bestätigt oder den Plan freischaltet.

(4) Für die Abwicklung kostenpflichtiger Verträge kann sich KernelScan eines Merchant of Record (z. B. Lemon Squeezy) bedienen. Vertragspartner für den entgeltlichen Teil des Vertrags (Zahlung, Rechnungsstellung, Steuern) ist in diesem Fall der Merchant of Record nach dessen eigenen Bedingungen; die Leistungserbringung erfolgt durch KernelScan auf Grundlage dieser AGB.

(5) Der Kunde sichert zu, bei der Registrierung wahre und vollständige Angaben zu machen und Änderungen unverzüglich zu aktualisieren. KernelScan ist berechtigt, im Verdachtsfall einen Identitäts‑ oder Unternehmensnachweis zu verlangen.

(6) Der Vertragstext wird von KernelScan gespeichert; der Kunde erhält die Bestellbestätigung und diese AGB per E‑Mail.

§ 4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet,

(2) Account ist personengebunden. Jeder Account ist auf eine einzelne natürliche Person beschränkt. Die gemeinsame Nutzung eines Accounts oder eines API‑Schlüssels durch mehrere Personen, das Weitergeben oder gemeinsame Verwenden von Zugangsdaten sowie das Einrichten von Sammelaccounts für mehrere Nutzer sind unzulässig. Für jeden weiteren Nutzer ist ein eigener Account anzulegen; bei kostenpflichtigen Plänen ist hierfür der für Mehrbenutzer‑Nutzung vorgesehene Plan oder ein gesondertes Lizenzkontingent zu wählen. KernelScan ist berechtigt, technische und organisatorische Maßnahmen zur Erkennung von Account‑Sharing einzusetzen und bei festgestelltem Verstoß den Account vorübergehend zu sperren, zusätzliche Lizenzen nachzufordern oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

(3) Der Kunde ist für die Anwendung der bereitgestellten Erkenntnisse, insbesondere für das Einspielen von Sicherheits‑Updates und das Betreiben seiner Systeme, allein verantwortlich. KernelScan trifft keine Pflicht zur Überwachung oder Aktualisierung der Systeme des Kunden.

(3a) Keine ungeprüfte Übernahme. Die ungeprüfte Übernahme der Analyseergebnisse in produktbezogene Sicherheitsfreigaben, Konformitätserklärungen, VEX‑Veröffentlichungen oder vergleichbare Erklärungen gegenüber Dritten ist ausgeschlossen. Unterlässt der Kunde die Prüfung nach Absatz 1 oder verwendet er Ergebnisse trotz erkennbarer Unstimmigkeiten ungeprüft weiter, trifft ihn ein überwiegendes Mitverschulden im Sinne des § 254 BGB.

(4) Bei Verstoß gegen wesentliche Pflichten dieses Paragraphen ist KernelScan berechtigt, das Konto vorübergehend zu sperren oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf kernelscan.io ausgewiesenen Preise. Gegenüber Verbrauchern sind die ausgewiesenen Preise Gesamtpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

(2) Die Abrechnung kostenpflichtiger Pläne erfolgt – sofern nicht abweichend vereinbart – im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich). Die Zahlung erfolgt über den vom Kunden gewählten und vom Merchant of Record unterstützten Zahlungsweg.

(3) Bei Zahlungsverzug ist KernelScan berechtigt, den Zugang zu kostenpflichtigen Funktionen bis zum Ausgleich des Rückstands zu sperren. Die gesetzlichen Verzugsregelungen bleiben unberührt.

(4) Preisänderungen werden dem Kunden mindestens acht (8) Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag innerhalb dieser Frist zum Wirksamwerden der Preisänderung zu kündigen.

§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der kostenfreie Plan wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.

(2) Kostenpflichtige Pläne werden für die jeweils gewählte Erstlaufzeit (monatlich oder jährlich) geschlossen. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der Erstlaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit. Nach Eintritt der Verlängerung kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Diese Regelung entspricht den Vorgaben des § 309 Nr. 9 BGB; sie gilt für Verbraucher zwingend und im Übrigen auch für Unternehmer.

(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Für die Kündigung ist keine besondere Form erforderlich. Sie kann jederzeit über die im Kundenkonto bereitgestellte Funktion oder durch eine formlose Mitteilung – z. B. eine E‑Mail an info@kernelscan.io – erklärt werden. Bei kostenpflichtigen Plänen wird hierfür eine leicht zugängliche Kündigungsmöglichkeit im Sinne des § 312k BGB bereitgestellt.

(5) Nach Vertragsende werden personenbezogene Daten des Kunden gemäß der Datenschutzerklärung gelöscht oder anonymisiert, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht nach §§ 355 ff. BGB zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die dem Verbraucher vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird und Bestandteil dieser AGB ist.

(2) Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts bei digitalen Diensten (§ 356 Abs. 5 BGB): Bei Verträgen über die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht, wenn KernelScan mit der Vertragsausführung begonnen hat, nachdem der Verbraucher (1.) ausdrücklich zugestimmt hat, dass KernelScan mit der Vertragsausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, (2.) seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Vertragsausführung sein Widerrufsrecht verliert, und (3.) KernelScan eine Bestätigung gemäß § 312f BGB zur Verfügung gestellt hat. Im Bestellprozess wird der Verbraucher hierauf gesondert hingewiesen und um eine entsprechende ausdrückliche Erklärung gebeten.

§ 8 Verfügbarkeit, Wartung

(1) KernelScan ist bemüht, eine hohe Verfügbarkeit des Dienstes zu gewährleisten. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird – außer im Rahmen ausdrücklich vereinbarter Service Level (z. B. im Enterprise‑Plan) – nicht zugesichert.

(2) KernelScan ist berechtigt, den Dienst für Wartungs‑, Sicherheits‑ oder Aktualisierungszwecke vorübergehend zu unterbrechen. Geplante Wartungsfenster werden, soweit zumutbar, vorab angekündigt.

(3) Im kostenfreien Plan besteht kein Anspruch auf Verfügbarkeit, bestimmte Funktionen oder bestimmte Antwortzeiten.

§ 9 Gewährleistung

(1) KernelScan erbringt die Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach dem Stand der Technik. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.

(2) Für entgeltliche Verträge mit Verbrauchern über digitale Produkte gelten die §§ 327 ff. BGB. Mängel sind KernelScan unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen.

(3) Im kostenfreien Plan haftet KernelScan nur für die Eigenschaften, die KernelScan ausdrücklich zugesichert hat, sowie nach Maßgabe von § 10.

§ 10 Haftung

(1) KernelScan haftet unbeschränkt

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet KernelScan nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Besondere Haftungsbeschränkungen:

(5) Soweit die Haftung von KernelScan ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

§ 11 Datenschutz

(1) KernelScan verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der DSGVO, des BDSG und der Datenschutzerklärung, die unter kernelscan.io/privacy abrufbar ist.

(2) Hochgeladene Kernel‑Konfigurationsdateien enthalten in der Regel keine personenbezogenen Daten; gleichwohl behandelt KernelScan sie vertraulich und verwendet sie ausschließlich zur Erbringung des Dienstes sowie – in anonymisierter und aggregierter Form – zur Verbesserung der Plattform.

(3) Bei Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO schließt KernelScan auf Anforderung des Unternehmer‑Kunden einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV/DPA) ab.

§ 12 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

(1) Der Kunde behält sämtliche Rechte an den von ihm hochgeladenen Eingabedaten. Er räumt KernelScan ein einfaches, räumlich und zeitlich auf die Vertragsdauer beschränktes Nutzungsrecht ein, soweit dies für die Erbringung des Dienstes erforderlich ist. Darüber hinaus räumt der Kunde KernelScan ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung anonymisierter und aggregierter Daten zur Verbesserung des Dienstes ein.

(2) An den vom Dienst erzeugten VEX‑Berichten erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Recht zur internen Nutzung sowie zur Weitergabe an seine Geschäftspartner im Rahmen seiner üblichen Geschäftstätigkeit. Eine darüber hinausgehende kommerzielle Verwertung (z. B. Wiederverkauf der Berichte) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von KernelScan.

(3) Sämtliche Rechte an der Plattform, der Methodik, der Software und den aggregierten Datenbeständen verbleiben bei KernelScan bzw. den jeweiligen Lizenzgebern. Eine über die vertragliche Nutzung hinausgehende Verwertung – insbesondere Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung oder das Anbieten gleichartiger Dienste auf Basis der Plattform – ist untersagt.

§ 13 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für vertragliche Zwecke zu verwenden.

(2) Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die (i) bereits öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einem Verstoß gegen diese Vereinbarung beruht, (ii) der empfangenden Partei nachweislich bereits vor der Mitteilung bekannt waren, (iii) von Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung rechtmäßig erlangt wurden oder (iv) aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.

§ 14 Exportkontrolle und Sanktionen

(1) Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung des Dienstes die jeweils geltenden Export‑, Re‑Export‑ und Sanktionsvorschriften einzuhalten, insbesondere die Verordnung (EU) 2021/821 (EU‑Dual‑Use‑VO), die EU‑Sanktionslisten sowie die einschlägigen Vorschriften der USA (insb. EAR und OFAC‑Listen).

(2) Der Kunde sichert zu, dass er nicht auf einer einschlägigen Sanktionsliste geführt wird und den Dienst nicht für oder im Auftrag von gelisteten Personen, Organisationen oder Staaten nutzt.

(3) KernelScan ist berechtigt, den Zugang zu sperren und den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn ein Verstoß gegen Abs. 1 oder Abs. 2 vorliegt oder konkrete Anhaltspunkte hierfür bestehen.

§ 15 Sondervereinbarungen für Unternehmer

Soweit der Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich‑rechtliches Sondervermögen ist, gelten ergänzend bzw. abweichend die folgenden Regelungen:

(1) Das Widerrufsrecht nach § 7 findet keine Anwendung.

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf (12) Monate ab Bereitstellung der Leistung; ausgenommen sind die in § 438 Abs. 1 Nr. 2, § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB sowie in § 10 Abs. 1 dieser AGB genannten Fälle.

(3) Mängelansprüche setzen voraus, dass der Unternehmer offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei (2) Wochen nach Bereitstellung, sowie verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzeigt.

(4) Die Haftung für die Verletzung von Pflichten, die keine Kardinalpflichten i.S.d. § 10 Abs. 2 sind, ist auch bei grober Fahrlässigkeit nicht‑leitender Erfüllungsgehilfen auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(5) Die Haftung von KernelScan gegenüber Unternehmern ist – außer in den Fällen des § 10 Abs. 1 – pro Schadensereignis auf den Betrag der vom Kunden in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis tatsächlich gezahlten Entgelte begrenzt, höchstens jedoch auf EUR 10.000.

(6) Aufrechnungs‑ und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Unternehmer nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von KernelScan anerkannt sind.

(7) Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von KernelScan.

(8) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von KernelScan. KernelScan ist berechtigt, den Unternehmer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

§ 16 Änderungen der AGB und wesentliche Leistungsänderungen

(1) KernelScan kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Geänderte AGB werden dem Kunden in Textform mitgeteilt und gelten für ab ihrem Wirksamwerden neu abgeschlossene Verträge. Für eine bereits laufende Vertragsperiode bleiben die bei deren Beginn vereinbarten AGB maßgeblich; eine einseitige inhaltliche Änderung laufender Verträge durch KernelScan erfolgt nicht. Preisänderungen richten sich nach § 5 Abs. 4.

(2) Wesentliche Leistungsänderungen (Negative Change). Nimmt KernelScan an einem kostenpflichtigen Dienst Änderungen vor, die die vertraglich vereinbarte Leistung wesentlich zum Nachteil des Kunden verändern (insbesondere Wegfall vertraglich zugesicherter Funktionen oder erhebliche Reduzierung vereinbarter Nutzungskontingente), wird KernelScan den Kunden hierüber mindestens dreißig (30) Tage vor Wirksamwerden in Textform informieren. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Bereits im Voraus für den nicht mehr genutzten Vertragszeitraum gezahlte Entgelte werden anteilig erstattet.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Anwendbares Recht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird (Art. 6 Abs. 2 Rom‑I‑VO).

(2) Gerichtsstand für Verbraucher. Für Klagen gegen Verbraucher mit Wohnsitz in der EU gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; insbesondere können Verbraucher gemäß Art. 17 ff. Brüssel‑Ia‑VO an ihrem Wohnsitz klagen.

(3) Außergerichtliche Streitbeilegung. KernelScan ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

(4) Vertragssprache. Vertragssprache ist Deutsch. KernelScan kann englischsprachige Übersetzungen dieser AGB zur Information bereitstellen; bei Abweichungen zwischen der deutschen und einer übersetzten Fassung ist ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich.

(5) Textform. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

(6) Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Ende der AGB · Version 1.0 · Stand: 28. Mai 2026